Kiffen im Auto...
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Strahlemann

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Biologe
29.04.2005
21:00 Uhr
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wenn die Beifahrer kiffen, kann dann bei einer polizeikontrolle auch der fahrer belangt werden (wenn er nicht grad passiv dicht ist)?
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matze2910

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Plankenschrubber
30.04.2005
00:58 Uhr
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kein plan. mir doch egal. :D
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kuDDel

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Taugenix
30.04.2005
10:53 Uhr
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Wenn ich mich recht entsinne, dann ja. Das war irgend so eine Fahrlässigkeitsgeschichte, mit der argumentiert wurde. Von wegen, dass der Beifahrer ja ins Lenkrad greifen könte, weil er ja totaaal nicht zurechnungsfähig ist und so. Musst mal beim GROW-Magazin rein- oder auf deren Seite schaun, die hatten auch mal ne Rechtsecke.
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hampton

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reg. User
30.04.2005
11:34 Uhr
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ich denke nicht...ausserdem merken die polizisten das kaumn
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Strahlemann

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Biologe
30.04.2005
13:17 Uhr
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@hampton:
ich meine, wenn das ganze auto voller rauch ist ;)
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airam

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reg. User
30.04.2005
14:04 Uhr
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...kann der fahrer angepisst werden aus genau den gruenden die kuDDel schon genannt hat...bin mir ziemlich sicher, denn mein ex ist polizist...
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Strahlemann

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Biologe
30.04.2005
14:22 Uhr
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hm, bei grow hab ich nichts gefunden...
was ist nun, wenn der fahrer vollkommen nüschtern ist? ich meine, die beifahrer dürfen ja auch im auto alkohol trinken und der fahrer wird nicht belangt?
...warum will ich das eigentlich wissen? ^^
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airam

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reg. User
30.04.2005
14:33 Uhr
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nein, beifahrer darf auch einen bestimmten promillewert nicht ueberschreiten...sonst wird fahrer ebenfalls belangt...koennte unkontrollierte sachen machen...
Ja, warum willste dat wohl wissen??!!
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wena

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reg. User
01.05.2005
12:32 Uhr
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wie viel darf denn son beifahrer haben?
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Northlander

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reg. User
01.05.2005
16:50 Uhr
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Führerschein und Drogen
Auch nach Passivrauchen von Drogen ist der Führerschein weg
In einem unanfechtbaren Beschluss (Az: 10 S 427/04) hat der VGH Baden-Württemberg entschieden, dass einem Verkehrsteilnehmer auch dann der Führerschein entzogen werden kann, wenn er durch Passivrauchen von Cannabis nicht mehr fahrtüchtig ist.
Um den Führerschein wieder zu bekommen, muss der Betroffene in einer MPU (medizinisch-psychologisches Gutachten) nachweisen, dass er ein Jahr lang keine Drogen konsumiert hat.
Im konkreten Fall wurde einem Mann die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem bei ihm eine erhöhte Konzentration Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt wurde. THC gehört zu dem Hauptwirkstoff von Haschisch, Cannabis und Marihuana und wirkt auf die Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit.
Der Betroffenen will vor dem Fahrantritt keine Drogen genommen haben, räumt aber ein, gelegentlich Drogen zu konsumieren. Vor Fahrantritt will er sich jedoch längere Zeit in einem Musikclub aufgehalten haben, in dem Cannabis geraucht wurde.
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Stand: 12.11.2004
by AutoundVerkehr.de
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Northlander

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reg. User
01.05.2005
17:00 Uhr
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zum thema beifahrer kann ich nur sagen, es geht im wesentlichen immer um haftungsfragen der versicherungen,wenn etwas passiert ist. So haftet der beifahrer mit, wenn er wissentlich mit einer alkoholisierten person fährt. meiner ansicht nach können sie keinem was, wenn der fahrer nüchtern ist und der alkoholisierte oder unter drogen stehende beifahrer nicht ins geschehen eingeriffen hat.
P.S. meine sicht der dinge, habe jetzt aber keine rechtsgrundlage/paragraphen/gerichtsurteile um dieses zu untermauern.
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oelli

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Smutje
01.05.2005
17:23 Uhr
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der unterschied zwischen Alkohol- und Cannabiskonsum des Beifahrers besteht doch einfach darin, dass ich als Fahrer beim Alkoholkonsum des Beifahrers nicht selbst in Berührung mit der Droge komme, während dies beim Cannabiskonsum sehr wohl der Fall ist.
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