Stubnitz - Mindestalter
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lentico

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20.06.2006
21:57 Uhr
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Hi ihr Partykenner...
meine kleine Schwester ist Fan von Coogans Bluff und will gerne auf die Stubnitz diesen Freitag (23.6.). Leider finden wir nirgends ein Mindestalter...
Kommt sie mit 16 Jahren da rein??
Danke für eure Hilfe.
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kuDDel

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Taugenix
20.06.2006
23:04 Uhr
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Offiziell wohl nur in Begleitung eines Erwachsenen, da Minderjährige ab Mitternacht nicht ohne volljährige Begleitung in der Öffentlichkeit sein dürfen (Jugendschutzgesetz oder so...)
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Freakk Red

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reg. User
21.06.2006
14:51 Uhr
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Wenn Du ein netter grosser Bruder (und über 18) bist, gehste einfach mit. Anders wirds nixx.
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Bresel

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21.06.2006
16:10 Uhr
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nich einfach in Begleitung eines Erwachsenen, da kann ja jeder kommen. In Begleitung eines Erziehungsberechtigten... (also Eltern), aber mit 16 darf sie eigentlich bis 12e da sein...
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kuDDel

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Taugenix
21.06.2006
16:29 Uhr
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WEnn ich das Jugendschutzgesetz richtig in Erinnerung habe, reicht *irgendein* Erwachsener, sowiue die nicht volljährige Person eine Erlaubnis der Eltern dabei hat... So lief das doch immer in den Dorfdissen und so, da haste sogar Formulare auf deren Webseiten gefunden, die die Kids dann selbst ausfüllen konnten, denn der Einlasser kann eh nicht prüfen, o die Unterschrift von 'Mama' echt ist oder nicht...
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Bresel

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21.06.2006
17:04 Uhr
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"§5 (1) JuSchG: Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden"
Das mit den Formularen is also trotzdem Quatsch... War bestimmt nur so ne Extraabsicherung damit sich jene "Tanzlokale" nicht total in die Scheisse reiten...
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kuDDel

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Taugenix
21.06.2006
17:16 Uhr
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ah, okay, dann hab ich das wohl verkehrt verstanden. Ich hatte das damals mal auf der WC-Homepage gesehen und auf denen einiger Dorfdissen auch öfter mal...
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Uwe

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Käpt'n
21.06.2006
18:45 Uhr
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personensorgeberechtigt ist jemand, der auf das Kind aufpassen soll... Wenn ich also mit meiner kleinen Schwester auf ne Party gehe und nen Wisch von meiner Mami bei hab, dass ich sie aufpasse, dann darf sie bis 24 Uhr mit mir da bleiben...
soviel zu den rechtlichen Voraussetzungen... ob die Leute von der Stubnitz sie dann jedoch tatsÀchlich reinlassen, ist wieder ne ganz andere Frage...
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klimmbimm

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21.06.2006
19:33 Uhr
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ne anders rum, ab 16 darf man ohne personensorgeberechtigten bis 24uhr dableiben, mit person sogar lᅵnger
clubs kᅵnnen aber den eintritt fᅵr 16jᅵhrige verweigern, sonst mᅵᅵten sie nᅵmlich um 12 groᅵ kontrollieren
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kuDDel

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Taugenix
21.06.2006
20:01 Uhr
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@Klimmbimm: Irgendetwas stimmt mit deinen Umlauten nicht ;)
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Uwe

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Käpt'n
21.06.2006
21:01 Uhr
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ne liegt an PHP... das ding ist Zeichensatz-mÀÃig einfach nur unfÀhig... jeder schreibt hier mit seinem Zeichensatz (latin1, iso-8859-15, utf-8) wie er will, der browser muss sich jedoch fÃŒr einen entscheiden und dementsprechend sind die anderen dann falsch und werden hier nicht richtig angezeigt... ;)
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kuDDel

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Taugenix
21.06.2006
21:41 Uhr
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hmm, auf anderen seiten passiert das aber nicht? ;)
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Bresel

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22.06.2006
14:39 Uhr
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so rum:
"Personensorgeberechtigt sind beide Eltern (§1626 Abs.1 BGB) und zwar anders als im BGB auch jeder von ihnen allein, soweit nicht ein Pfleger (§1630 BGB) oder ein Vormund (§1773) bestellt ist."
"Erziehungsbeauftragt kann jede volljährige Person sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt. Sie muss freilich im Rahmen der übertragenen Aufgaben, Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten Menschen zu leiten und zu lenken." -Broschüre zum JuSchG
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