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Das KTV-Zone-Forum...
Karfreittag
 
orange

30.03.2007
10:54 Uhr
Zitat:
§ 6
Verbot von Sport, Tanz- und sonstigen Veranstaltungen

(1) Öffentliche sportliche Veranstaltungen sind am Karfreitag ganztägig, am Totensonntag ab 5.00 Uhr und am 24. Dezember (Heiliger Abend) ab 13.00 Uhr verboten.

(2) Am Karfreitag von 0.00 Uhr bis Karsonnabend 18.00 Uhr, am Volkstrauertag und Totensonntag von 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr, am 24. Dezember (Heiliger Abend) von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr sind verboten:

1.

öffentliche Tanzveranstaltungen,
2.

Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen,
3.

der Betrieb von Spielhallen.
Ist denn das überhaupt noch ernst zu nehmen?
gw666

Exil-Informatiker
30.03.2007
10:57 Uhr
Komm am Karfreitag nach Berlin, da ist überall Party wie gehabt.
kochschmitter

30.03.2007
11:26 Uhr
ja und?

ich darf ohne erlaubnis keine atombombe zünden!
kochschmitter

30.03.2007
11:26 Uhr
auch meinte ich
Jo

reg. User
30.03.2007
16:58 Uhr
wo steht denn das? im BGB?
Uwe

Käpt'n
30.03.2007
17:27 Uhr
na ich denke, mit dem Knopf-drücken wird dir keiner was können aber mit der dadurch hervorgerufenen Reaktion machste dich bestimmt nicht beliebt ;)
kochschmitter

02.04.2007
00:19 Uhr
such ich morgen mal raus bin gerade betrunken...
kochschmitter

02.04.2007
00:22 Uhr
@uwe kettenreaktion?sorry ich geh besser schlafen...
Exp

reg. User
03.04.2007
10:49 Uhr
war letztes Jahr auch Diskussion. Aber wir leben ja nicht mehr im Mittelalter wo die Kirche was zusagen hat. Und das die dt. Gesetze veraltet sind brauche ich wohl niemanden zu erzählen. Frage mich ey warum es immer so viele Änderungen gibt, obwohl man davon nie was merkt.