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Das KTV-Zone-Forum... |
Mietkaution
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der_Svenner

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19.07.2006
11:11 Uhr
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Genossenschaftsanteile und Mietkautionen sind 2 verschiedene Hüte. Die Kaution dient als Sicherheit für den Vermieter und der Genossenschaftsanteil ist der Anteil, mit dem sich der neue Genosse sozusagen "einkauft". (Genossenschaftsanteile werden ebenso verzinst - Gewinnanteile, Nachteil : wo kein Gewinn, keine Zinsen)
Ziel dieser Genossenschaftsanteile war und ist eigentlich, dass man den Mieter langfristig bindet, Stichwort "Lebenslanges Wohnrecht". Dass nun in der heutigen Zeit die Fluktuation zugenommen hat, dass ist natürlich Pecht für den Mieter/Genossen, aber wozu gibt es AGBs. Bei Vertragsabschluss gibtŽs die zu lesen, steht alles drin und wenn man den unterschreibt, ist doch alles bestens ;)
Die Kaution MUSS getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem Konto hinterlegt werden und mindestens mit dem üblichen Zinssatz verzinst werden, Zinsen stehen dem Mieter zu.
Dabei spielt es keine Rolle ob der Vermieter privat oder ne Gesellschaft ist, oder ob die WE in einer Eigentümergemeinschaft liegt - das Vertragsverhältnis ist immer dasselbe, Mieter - Vermieter.
Generell sagt man 6 Monate, wennŽs mal länger dauert, Beine machen, da hilft vielleicht schon mal ne Mahnung (schriftlich mit Fristsetzung).
Zitat :
"1) Schreibwarengeschäft Formular Mahnantrag holen
2) Ausfüllen
3) Rechtspfleger beim Amtgericht aufsuchen
4) Gerichtsmarken draufkleben auf den Mahnantrag
5) Abwarten was passiert"
zu guter letzt :
"Wenn nicht widersprochen wird
wieder zum Rechtspfleger
Vollstreckungsbescheid beantragen
und der Verteilungsstelle f. Gerichtsvollzieheraufträge vorlegen, zur Vollstreckung."
;)
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