Laptop Beratung benötigt
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Henry

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Konteradmiral
11.10.2005
22:38 Uhr
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uiuiuiuiui meine Grafikkarte ist ja auf Platz 7 und das nach über nem Jahr :D Mal gucken wie sie sich ab 13. unter meinem Breezy Badger machen wird :D
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rosskie

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14.11.2005
09:16 Uhr
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ma nen anderes thema:
ich hab nen laptop mit oem-software drauf.
folgende frage: darf ich diese windows version, rein rechtlich, auf einem anderen pc verwenden, wenn der laptop verschrottet wird?
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kuDDel

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Taugenix
14.11.2005
12:02 Uhr
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Nein. Unabhängig vom zustand des Urgerätes gelten OEM-Lizenzen von MS immer nur für dsa Gerät, mit dem die Lizenz erworben worden ist. Neues gerät, neue Lizenz, also neue Kosten. Deshalb höre ich an dieser Stelle besser auf... ;)
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rosskie

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14.11.2005
14:04 Uhr
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ich habe vorhin gelesen das es erlaubt ist, die quelle war auch nicht alzu schlecht soweit ich mich erinnern kann - scheinbar ist das ein ziemliches streit-thema?
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Uwe

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Käpt'n
14.11.2005
15:28 Uhr
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also ich wüsste nicht, dass die Lizenz nur für diesen einen Rechner erteilt wurde... Sicherlich machen die dir mit allerlei "Features" das Leben schwer, damit du das nicht für woanders benutzt, aber wenn du es von dem einen Rechner runternimmst, kannste es auch wieder woanders installieren.
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kuDDel

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Taugenix
14.11.2005
16:23 Uhr
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OEM-Lizenzen gelten ganz sicher nur für das Gerät, mit dem sie erworben werden. Kannst dich ja mal durch die MS-EULA durchwühlen ;)
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rosskie

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14.11.2005
16:37 Uhr
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D"as heißt aber nicht, dass die mit einem neuen Rechner erworbene OEM-Lizenz auch nur auf diesem Rechner einsetzt werden darf. Sobald eine OEM-Version mit einem neuen Rechner ausgeliefert ist, kann der Käufer von Rechner und Software die Software auch auf einem anderen Rechner nutzen. Hier gilt dann nichts anderes als bei einer regulär erworbenen Softwareversion.
Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2000 im Falle Microsoft entschieden (Aktenzeichen: I ZR 244/97), dass sogar ein Händler eine von einem Zwischenhändler erworbene OEM-Version ohne Beschränkung weiterveräußern darf. Der Verkauf der OEM-Version ist dann nicht mehr an die Vorgaben des Softwareherstellers gebunden, die Version nur mit einem Neugerät auszuliefern. Das bedeutet auch, dass man eine mit einem neuen PC gelieferte OEM-Version jederzeit auch unabhängig von dem PC weiterverkaufen darf."
quelle:http://www.sn.schule.de/~ci/1..._recht.html#recht12
auch im restlichen internet finden sich widerspruechliche argumente...
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Uwe

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Käpt'n
14.11.2005
17:09 Uhr
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also, da in Deutschland (Gott sei's gedankt) nationales Recht immernoch über dem Microsoft'schen Teletubbi-Wunschvorstellungs-Ich-hätte-so-gerne-dies-und-das-in-meiner-EULA-Recht steht, komme ich jetzt einfach mal mit der von rosskie schon geschwungenen BGH-Keule:
BGH
Urteil vom 06.07.2000
I ZR 244/97
http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm
Interesant wirds ab Absatz 21 wo ganz klar (okay versteckt im üblichen Juristen-blabla) gesagt wird, dass Microsoft zwar selbst überlegen kann, wem sie was verkauft, aber auf der anderen Seite den Warenverkehr nicht in einer Art einschränken kann, dass sie anderen vorschreibt, wie diese die Produkte weiterverkaufen dürfen. Dies sei im deutschen Recht nicht üblich und widerstrebe auch den Grundsätzen der Warenverkehrsfreiheit (Absatz 30). Weiterhin kann es sich das Gericht auch nicht klemmen, die Microsoft'sche Geschäftspraxis mit den güstigen OEM-Produkten etwas in Frage zu stellen (Absatz 31). Nett ;)
Ergo: Wenn du deine OEM-Version woanders drauf installieren und wirklich auf Nummer sicher gehen möchtest, dann löscht du das Betriebssystem vom Laptop, packst alles wieder schön in einen Karton (inkl. Handbuch etc.), packst das dann mit Geschenkpapier ein, klebst n PostIt drauf "Für Rosskie, weil ich dich so lieb hab.", freust dich ganz doll, packst es wieder aus und installierst es dann auf deinem neuen Rechner. (An dieser Stelle kann man natürlich noch ein zwei Personen zwischenschalten, damit das auch mit der Lizenz-Übertragung tatsächlich was wird. *g*).
Solltest du das Pech haben, an eine dieser Recovery-CDs gelangt zu sein, dann schau einfach mal etwas im Internet. Für die WinME-Recovery-CDs gabs damals zum Beispiel n kleines ct'-Batch-File, was aus einer Recovery-CD wieder eine echte WinME-CD gemacht hat.
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rosskie

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14.11.2005
17:24 Uhr
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*hrhr* ich danke dir fuer diese wunderschoene geschenk-erklaerung. ich werd gleichma einen ausm sales-departement beauftragen mir da was zu basteln, die haben eh nix zu tun:D
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kuDDel

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Taugenix
14.11.2005
18:29 Uhr
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Hmm, interessanter Ansatz ;)
Dass diese ganzen EULA-Sachen nicht so wirklich Hand und Fuß haben, war schon vorher klar, aber dass man das so krass umgehen kan, finde ich ausnahmsweise mal eine vernünftige Gesetzgebung.
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