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Wooo, hier haben wir ein Forum... :) Nun, naja, also... schreiben kannst Du hier über (fast) alles. Nur möchten wir Dich bitten, interessante
Themen zu respektieren und unser Forum nicht mit Müll vollzuspammen. Auch Schleichwerbung wird hier gnadenlos zensiert.
This is our playground, boy! Ha! *g* |
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Das KTV-Zone-Forum... |
Für alle Freunde des StudiVZ (vielleicht schon bekannt)
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Uwe

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Käpt'n
16.03.2007
18:46 Uhr
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Stillschweigende Annahme von Änderungen der AGB sind völlig normal und werden genauso behandelt wie Änderungen jedes anderen Bestandteils eines Vertrages (z.B. Preiserhöhungen etc.). Es gibt ein Sonderkündigungsrecht und wenn das nicht wahrgenommen wird, gelten die Änderungen als angenommen. Dazu gibt es in den meisten Verträgen auch entsprechende Klauseln. Interessant ist hier eher noch, auf welche Weise man über diese Änderung informiert wird. Postsendungen gelten ab Zustellung als zugegangen, bei eMails hab ich jetzt keinen Überblick über die Urteile in den letzten Jahren, weiß also nicht, ob eMails schon den gleichen Stellenwert wie Brief oder Fax haben.
Im Falle von StudiVZ ist die Aktion, wie im LawBlog schon geschrieben, in erster Linie ziemlich lächerlich. Da wird wohl eher versucht, Abschreckung zu betreiben, um persönliche "Sicherheitsüberprüfungen" zu verhindern. ;) Inwieweit das nachher wieder rechtlich durchsetzbar ist, steht ja auf einem ganz anderen Blatt. Irgendwo hört die Vertragsfreiheit dann auch auf. ;)
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Northlander

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reg. User
16.03.2007
19:39 Uhr
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Ich hab nun keine Lust mir den ganzen spass durchzulesen, gibt es irgendwelche klauseln, die bedenklich sind?
Und wenn in den AGB festgehalten ist, dass änderungen per mail verbreitet werden und stillschweigen als akzeptiert gewertet wird, dann steht dem eigentlich nichts im wege.
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Uwe

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Käpt'n
16.03.2007
20:20 Uhr
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naja Interessant ist das schon mit der Mail... wenn man das mit nem Brief vergleichen würde, wäre die Nachricht erst zugestellt, wenn sie auf meinem Mailserver liegt, wobei ich hier jetzt mal voraussetze, dass vergleichbar mit meiner Verantwortung, meinen Briefkasten täglich zu überprüfen, die Rechtsprechung erwartet, dass wenn ich eine eMailadresse habe, diese auch regelmäßig überprüfen muss (wobei natürlich nun fraglich ist, ob das trotz einer ziemlichen Verbreitung von Internetzugängen einfach so vorausgesetzt werden kann).
Wenn mein eMailkonto aber nun voll oder gesperrt ist, oder durch technische Probleme die Mail anderweitig aufgehalten wird, dann bekomme ich die ja nicht und dann fragt sich natürlich ab wann die Frist beginnt. Bei Briefen sind es IMHO 2 bis 3 Werktage, nach denen von der Zustellung ausgegangen werden kann und ab wann dann die Frist beginnt.
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kuDDel

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Taugenix
16.03.2007
20:54 Uhr
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Das Problem liegt darin, dass sie *allen* Nutzern vertragsstrafen mit Minimalsumme von 6.000 EURO androhen bei verstoß gegen jedwede regel der AGBs, sprich: Du bist angemeldet, aber kein Student: Verstoß gegen die AGB: 6.000 Vertragsstrafe. Und so weiter... Einfach nur noch köstlich, was die Jungs da abziehen...
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kuDDel

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Taugenix
17.03.2007
13:25 Uhr
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oelli

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Smutje
17.03.2007
22:39 Uhr
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ICh sag nur Bock Booooooock.
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Strahlemann

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Biologe
19.03.2007
21:17 Uhr
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6000Eur? Muss wohl ganz unten stehen oder???
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