"daft punk" in rostock ?!?
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Claudia

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16.01.2004
19:25 Uhr
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??? Wirst du jetzt auch Haribo im Laden liegen machen, denn Haribo macht Kinder froh???
wie jetzt?
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q_no

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reg. User
17.01.2004
11:46 Uhr
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irgendwie völlig daneben das posting.. was für ein vergleich!
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maddean

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17.01.2004
14:28 Uhr
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Wieso daneben. Da sich hier jeder über "irreführende" Werbung aufregt ist es doch nur mehr als verständlich, wenn man andere "irreführende Werbungen" anprangert. Und das ist sicherlich nur der Anfang. Merkt ihr, wie dämlich das ist? Richtig!
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jason

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17.01.2004
15:35 Uhr
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@Maddean: Schön, daß sich Strictly auch mal zu Wort meldet!
FAKT IST UND BLEIBT:
DER NAME DAFTPUNK WURDE DAZU VERWENDET UM MEHR LEUTE ZU ZIEHEN. DAZU WURDE AUCH GLEICH EINE SCHÖN GROSSE LOCATION GENOMMEN.
Da kommt ihr nicht drum herum. Auch wenn ihr es geschafft habt, alles schön runterzuspielen. Und wenn einige Leute, wie zb. "S.Geber" wegen so einer Aktion nicht kommen, dann zeugt das einfach von Charakter. Und ich hoffe, daß diesen einfach viele haben.
Jason
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katsch

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18.01.2004
06:32 Uhr
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//offtoppic// mir tut einfach nur der dj falcon leid, weil so übel is der garnich, dass der son publikum verdient hat, wie da wieder rumgeistern wird.
90% der leute kennen keine einzige platte von dem, und gehn da jetze nur hin wegen dem ersten flyer.
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Andreas

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Berliner Luft
18.01.2004
06:49 Uhr
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es heisst "wegen DES ersten flyerS"... ;) *hrhrhr*
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das UWG

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18.01.2004
11:05 Uhr
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Ich habe den ersten Flyer vom SPC vorliegen und mir den noch mal genau angeschaut. Hier ist ganz offensichtlich zu erkennen, dass es sich um irreführende Werbung lt. §3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) handelt. Der objektive Erklärungsinhalt des Flyers besagt, dass Daft Punk am 24.01.2004 in der Scandlines Arena erscheinen wird. Aber wie ist diese Aussage vom angesprochenen Verkehrskreis (hier: Discobesucher) zu verstehen? Hierbei geht es um den Verständnishorizont, es kommt dabei nicht auf den Irreführungserfolg, sondern auf die Gefährdung der freien Entscheidung (durch Manipulation) des Kunden an. Wenn mehr als 10 % aller Verbraucher die Aussage falsch verstehen (aufgrund der Ankündigung von Daft Punk in großen Lettern und den relativ knapp gehaltenen Verweis auf DJ Falcon), ist diese Werbung irreführend! Der eyecatcher, zu dt. Blickfang (hier: Daft Punk) ist solange zulässig, sofern die Aussage richtig ist. Ein solches Schlagwort kann i.d.R. nicht die ganze Wahrheit der Werbeaussage enthalten, daher führt ein solche Darstellung häufig dazu, dass eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise (hier: Discobesucher) eintritt. So darf ein Werbetreibender einen unwahren Blickfang nicht durch kleingedruckte Erläuterungen (hier: DJ Falcon) wieder richtig stellen bzw. wird der unwahre Sachverhalt nicht aufgehoben. Ein solcher Erklärungsversuch kann ausreichend sein, den irreführenden Eindruck wieder zu zerstreuen, er muss es aber nicht. Der Blickfang als solcher muss grundsätzlich also unabhängig von etwaigen Zusätzen wahr sein. Ist dies nicht der Fall, nützt auch ein klarstellender Zusatz nicht.
Hier trifft also der Fall der irreführenden Werbung zu. Da von der Bookingagentur bereits eine Abmahnung erfolgte, und der SPC einen neuen Flyer auferlegt hat, ist davon auszugehen, dass der SPC die Abmahnung und damit seine wettbewerbsrechtliche Störung anerkennt. Daher ist von weiteren rechtlichen Schritten abzusehen, es sei denn, es kommt zu einer Wiederholung der Wettbewerbsstörung.
So, nach dem ganzen juristischem Kram noch ein persönliches Wort: ist halt dumm gelaufen für den SPC, durch den neuen Flyer haben die Veranstalter eigentlich schon sehr früh das Ruder noch herumgerissen, um sich weiteren Ärger zu ersparen. Und Einsicht ist bekanntlich
Bye,
DerGesetztestextLeser ;-)
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maddean

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18.01.2004
20:28 Uhr
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@ jason: wie in meinen statements zu lesen, die hier in verschiedenen Rubriken des Forums auftauchen, bin ich keiner von Strictly Players, sondern einfach nur ein "normalo", der nichts mit Partyveranstaltung o.ä. zu tun hat. Mich nervt nur dieses dumme Gerede. Typisch Rostock!
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Partyfreak

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reg. User
19.01.2004
10:32 Uhr
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Naja wo kein Kläger da kein Richter, will ich mal sagen... wer Klagen möchte soll es tun die Erfolgssaussichten jedoch sind sehr gering ...ansonsten sollen sie doch mal alle ruhig sein, weil die Idee könnt doch auch von euch kommen und nur weil sie nun nicht von euch kommt schlagt ihr Alarm. Wenn die Rostocker numal zu den Headlinern flitzen muß man sich gedanken machen wie man preiswert zu Headlinern kommt ...dieses haben Strictly Players super realiesiert und nun kommt der Mob der es dem anderen nicht gönnt und in der Gerüchteküche nen Süppchen kocht das alle Bauchweh bereitet, tolle Szene kann man dazu nur sagen, weiter so!!! (eine Hand wäscht die andere, beide das Gesicht)
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oelli(nichtdrin)

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19.01.2004
12:14 Uhr
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einfach nur sinnlos dein Beitrag.
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Partyfreak

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reg. User
19.01.2004
13:28 Uhr
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genauso wie das ganze geeier...
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H.Rosskie

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19.01.2004
13:37 Uhr
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So sinnlos ist der beitrag nich. fakt is das hier schon etwas dick aufgetragen wird. es war nich ok, klar, aber irgendwann is ja auchmal gut
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Partyanimal

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23.01.2004
00:51 Uhr
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Wie? Daftpunk nicht da?
Muß mir hier erstmal alles durchlesen.
Wollte eigentlich Samstag hin.
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Claudia

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23.01.2004
14:57 Uhr
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und alles nochmal von vorne . . . . . . gääääähhhhhhhhhhhhhnnnnnnnnnn
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Sascha Hehn (nicht d

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23.01.2004
16:23 Uhr
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Kann das hier mal einer beenden?!
Manche Leute sind einfach nur dämlich.....
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oelli

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Smutje
23.01.2004
18:21 Uhr
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lol, ich weiß auch wer :)))
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wer?

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23.01.2004
20:28 Uhr
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oelli

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Smutje
23.01.2004
22:34 Uhr
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erst einmal alle die so blöd "wer?" fragen.....
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Claudia

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24.01.2004
14:53 Uhr
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q_no

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reg. User
24.01.2004
15:23 Uhr
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ich hab ein deja-vu. ich glaube sie haben etwas geändert...
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